Rechtswissenschaft

BGH, Urteil v. 3. 7. 2019 – 5 StR 393/18 (LG Berlin)

Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 21, S. 1046-1049 (4)
Publiziert 25.10.2019

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In zwei am selben Tag ergangenen Urteilen hat der BGH die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ärzten, die freiverantwortliche Suizide sterbewilliger Personen begleitet hatten, verneint, und dabei die Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch über die Beendigung seines Lebens hervorgehoben. Armin Engländer (JZ 2019, 1049) begrüßt dies im Ergebnis, sieht aber in den Urteilsbegründungen – insbesondere zu Fragen der Unterlassungsstrafbarkeit sowie zu § 323c StGB – auch Anlass zur Kritik. Thomas Hillenkamp (JZ 2019, 1053) vermisst in den Ausführungen des Senats auch bei den übrigen dogmatischen Weichenstellungen die nötige, zur Rechtssicherheit für die Beteiligten führende Klarheit.
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