Rechtswissenschaft
BGH, Urteil v. 9. 2. 2018 – V ZR 274/16 (OLG Düsseldorf)
Jahrgang 73 (2018) / Heft 21, S. 1058-1060 (3)
434 Abs. 1 Satz 3 BGB kann nach Auffassung des BGH auch dann die Gewährleistungshaftung des Immobilienverkäufers begründet werden, wenn diese Angaben im Kaufvertrag keinerlei Ausdruck gefunden haben. Jan D. Lüttringhaus (JZ 2018, 1029) hält die Umgehung der Formzwecke des § 311b Abs. 1 BGB für problematisch und sieht als Folge dieser Rechtsprechung Wertungswidersprüche im System des Gewährleistungsrechts beim Immo-bilienkauf.