Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 66 (2011) / Heft 13, S. 691-695 (5)
Das Urteil des BGH befasst sich mit der Frage, inwieweit Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen dynamische IPAdressen ihrer Kunden speichern dürfen. Thomas Hoeren (JZ 2011, 695) begrüßt Lösungsansätze in den Entscheidungsgründen, sieht jedoch letztlich den Gesetzgeber in der Pflicht.