Rechtswissenschaft
Titus Walek
Kein gutgläubiger Erwerb gemäß § 16 Abs. 3 GmbHG bei Veräußerungsverboten, bedingten Verfügungen, Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung Zugleich Besprechung von BGH, Beschluss v. 20. 9. 2011 – II ZB 17/10
Jahrgang 67 (2012) / Heft 12, S. 608-618 (11)
Der BGH (JZ 2012, 633, in diesem Heft) hat entschieden, dass im Fall einer bedingten Verfügung über einen GmbHGeschäftsanteil ein gutgläubiger Erwerb gemäß § 161 Abs. 3 BGB i. V. mit § 16 Abs. 3 GmbHG nicht möglich ist. Der Beitrag zeigt auf, wieso die Begründung des BGH mit der § 161 Abs. 3 BGB und den Parallelvorschriften der §§ 135 Abs. 2, 2113 Abs. 3, 2211 Abs. 2 BGB zu Grunde liegenden gesetzlichen Wertung nicht vereinbar, die Entscheidung aber im Ergebnis dennoch zutreffend ist.