Rechtswissenschaft

Gerd Roellecke

Zur Unterscheidung von Rechtsdogmatik und Theorie am Beispiel der Konzepte Hegels und Luhmanns

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 66 () / Heft 13, S. 645-652 (8)

9,60 € inkl. gesetzl. MwSt.
Artikel PDF
Der Beitrag nimmt die alte, inzwischen fast vergessene Frage nach der Bedeutung der Soziologie für die Rechtsdogmatik wieder auf, versucht aber, sie auf neue Weise am Beispiel von zwei unstreitig hochbedeutsamen Interpretationen der Welt und der Gesellschaft zu präzisieren. Bei einem modernen Verständnis von Dogmatik zeigt sich Hegel schnell als Dogmatiker und Luhmann als Theoretiker. Die unterschiedliche Einschätzung der Vernunft und die unterschiedliche Stellung der Religion in den beiden Konzepten lehren, dass die Dogmatik nicht nur über die reicheren Möglichkeiten verfügt, sondern dass sie sich auch auf die Wünsche und das Wollen empirischer Menschen einlassen kann.
Personen

Gerd Roellecke 1960 Promotion; Redakteur der Fachzeitschrift »Der Betriebs-Berater«; 1966–69 Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe; 1967 Habilitation; 1969–95 Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Mannheim; 1970–73 Prorektor der Universität Mannheim; 1972–74 Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz; 1974–77 Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft;1982–85 Rektor der Universität Mannheim.