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Jan Lersch
Haftung von Leitungsorganen im Immaterialgüterrecht
2021. XXII, 359 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-160080-7 Beschreibung
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Beschreibung
Inwiefern haften Vorstände und Geschäftsführer de lege lata für die Verletzung fremder Patent- und Urheberrechte oder für unlauteres Verhalten im Wettbewerb, auch wenn nicht das Organ selbst, sondern ein Angestellter des Unternehmens handelt? Und wie könnte ein Ansatz für ein einheitliches Haftungssystem aussehen?