Law

Wolfgang B. Schünemann, Maxie Bethge

»Allgemeine Gleichbehandlung« von Gesamtschuldnern?

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 64 () / Issue 9, pp. 448-453 (6)

7,20 € including VAT
article PDF
Für die in der Praxis weit verbreiteten Gesamtschulden normiert einerseits § 421 BGB, dass der Gläubiger »nach Belieben« die Gesamtschuldner in Anspruch nehmen darf. Andererseits enthält § 19 AGG ein weitreichendes zivilrechtliches Benachteiligungsverbot. Der folgende Beitrag löst das Problem unter Einbeziehung des Europarechts im Sinne eines Vorrangs von § 19 AGG, der sich rechtstechnisch in einem Leistungsverweigerungsrecht des diskriminierten Gesamtschuldners ausdrückt.
Authors/Editors

Wolfgang B. Schünemann No current data available.

Maxie Bethge No current data available.