Law
Andreas M. Fleckner
Aufhebung eines Börsengeschäftes mittels privatrechtsgestaltenden Verwaltungsaktes
Zu BGH, Urteil v. 22. 9. 2020 – XI ZR 39/19
Volume 76 (2021) / Issue 11,
pp. 554-559 (6)
Published 31.05.2021
Börsen sind in Deutschland teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Verträge, die an den Börsen geschlossen werden, unterliegen im Ausgangspunkt jedoch dem allgemeinen Zivil- und Handelsrecht. Aus diesem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rahmen und privatrechtlichen Verträgen ergeben sich immer wieder interessante Wechselwirkungen. Über eine dieser Wechselwirkungen hatte jetzt der BGH zu entscheiden (JZ 2021, 575, in diesem Heft): Welche vertraglichen Folgen hat es für die Handelsteilnehmer und ihre Auftraggeber, wenn ein Börsengeschäft mittels hoheitlicher Verfügung aufgehoben wird?