Law
Bürgerliches Recht
Volume 68 (2013) / Issue 11, pp. 567-570 (4)
Der BGH hatte sich mit der Kündigung eines Girovertrags zu befassen, die ohne Begründung und ohne Interessenabwägung seitens der Bank erfolgte, wobei nach den Umständen die politische oder weltanschauliche Ausrichtung der Kundin als möglicher Grund der Kündigung erschien. Dirk Looschelders (JZ 2013, 570) begrüßt die deutliche Ablehnung einer allgemeinen Gleichbehandlungspflicht im Privatrecht durch den Senat.
Andreas B. Schaut: Europäische Strafrechtsprinzipien – Ein Beitrag zur systematischen Fortentwicklung übergreifender Grundlagen
Andreas B. Schaut: Europäische Strafrechtsprinzipien – Ein Beitrag zur systematischen Fortentwicklung übergreifender Grundlagen