Law
Bürgerliches Recht
Volume 71 (2016) / Issue 14, pp. 750-752 (3)
Das Urteil des BGH betrifft die Voraussetzungen, unter denen die Stellung eines Güteantrags gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB die Verjährung hemmt, sowie insbesondere die Frage, wann dies aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Antragstellung ausnahmsweise nicht der Fall sein soll. Martin Fries (JZ 2016, 723, in diesem Heft) kritisiert die durch diese und andere jüngere Entscheidungen entstehende Rechtsunsicherheit und sieht den Gesetzgeber in der Pflicht.