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BVerfG, Urteil v. 5. 11. 2019 – 1 BvL 7/16.

Section: Entscheidungen: Verfassungsrecht
JuristenZeitung (JZ)

Volume 75 () / Issue 3, pp. 141-153 (13)
Published 03.02.2020

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Das BVerfG hat die sogenannten Hartz IV-Sanktionen im SGB II teilweise für verfassungswidrig erklärt. Jedoch hält es – bei verhältnismäßiger Ausgestaltung – die zeitweilige Minderung des Arbeitslosengeldes II zumindest in Höhe von 30% für grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich. Martin Nettesheim (JZ 2020, 153) kritisiert die Rechtfertigung der Minderung von Leistungen als Disziplinierungsinstrument und erörtert – ausgehend von Überlegungen zur Funktion der Sozialstaatlichkeit im Grundgesetz -, ob andere Argumentationslinien die Minderung von Leistungen, die ja nach Ansicht des BVerfG das menschenwürdige Existenzminimum sichern sollen, tragen könnten.
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