Law

Christian Gomille

Der nicht aufklärbare Sachverhalt

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 73 () / Issue 14, pp. 711-719 (9)

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In zwei neueren Entscheidungen hat der BGH seine Rechtsprechung bestätigt und erweitert, wonach die für den groben ärztlichen Behandlungsfehler bestehende Beweislastregel entsprechend auf ähnliche Berufspflichten zum Schutz von Leib und Leben anderer auszudehnen ist. Eine solche Beweislastumkehr bedeutet stets einen Eingriff in die gesetzliche Risikoverteilung. Es stellt sich daher die Frage, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen eine Beweislastumkehr geboten sein kann, um materiellrechtlich unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden.
Authors/Editors

Christian Gomille Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in München; Referendariat in München und Paris; Rechtsanwalt in einer auf IT- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2009 Promotion; 2015 Habilitation; seit 2012 Juniorprofessor für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht, Universität Augsburg.