Law

Tonio Walter

Die Vergeltungsidee als Grenze des Strafrechts

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 74 () / Issue 13, pp. 649-656 (8)
Published 02.07.2019

9,60 € including VAT
article PDF
Die Vergeltungsidee gilt als punitiv: Wer sie vertritt, steht in dem Verdacht, harte Strafen zu wollen und viel Strafrecht. Doch kann Vergeltung auch maßvoll und human sein, und oft gibt es selbst für Anhänger der Vergeltungsidee gute Gründe, auf Vergeltung zu verzichten. Zudem begründet die Vergeltungsidee das Strafrecht nicht nur, sondern schränkt es auch ein. Sie kann daher in der Kriminalpolitik als Waffe gegen die Inflation des Strafrechts Verwendung finden – während die herrschenden präventiven Straftheorien das Gegenteil tun.
Authors/Editors

Tonio Walter Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Freiburg i. Br.; 1999 Promotion; 2004 Habilitation; seit 2006 Ordinarius mit einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg; 2013–15 Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft; 2014–18 Stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, seit 2013 im Zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, seit 2019 am Bayerischen Obersten Landesgericht.