Law

Ingolf Pernice

Umweltvölker- und europarechtliche Vorgaben zum Verbandsklagerecht und das System des deutschen Verwaltungsrechtsschutzes .Beobachtungen zur Rechtsentwicklung im Mehrebenenverbund

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 70 () / Issue 20, pp. 967-973 (7)

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Die Verbandsklage im Umweltrecht kommt. In der Folge des Rio-Gipfels 1992 durch die Aarhus-Konvention vereinbart, teilweise in einer europäischen Richtlinie unionsrechtlich verbindlich gemacht, war sie als Forderung an den deutschen Gesetzgeber seit Jahren überfällig. Es geht nicht um eine von außen auferlegte Verpflichtung zum Systembruch im deutschen Verwaltungsrechtsschutz, sondern sie ist Ergebnis eines Rechtsetzungsprozesses im Mehrebenenverbund. Dessen Akzeptanz dürfte steigen, wenn die deutschen Verhandlungspositionen dazu, im internationalen wie auch schon im europäischen Kontext, frühzeitig öffentlich diskutiert und einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterworfen werden.
Authors/Editors

Ingolf Pernice Geboren 1950; Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Genf, VWL-Studium (bis Vordiplom) in Freiburg; 1978 Promotion; 1987 Habilitation; 1993–1996 Professur an der Universität Frankfurt a.M., 1996–2015 Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2012–19 Direktor des Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft, Berlin.
https://orcid.org/0000-0003-3924-0370