Rechtswissenschaft

Alexander Wilhelm

Compliance-Klauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Jahrgang 221 () / Heft 5, S. 657-694 (38)
Publiziert 27.09.2021

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Der englische Begriff »Compliance« hat sich zu einem festen Bestandteil des juristischen Fachjargons entwickelt. Wörtlich wohl am ehesten mit »Konformität« oder »Befolgung« zu übersetzen, geht es in der Sache um die Pflicht zur Einhaltung von Normen, namentlich von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften des geltenden Rechts. Was auf den ersten Blick als reine Selbstverständlichkeit erscheinen mag, hat sich inzwischen zu einer eigenständigen Rechtsdisziplin verdichtet und in zahlreiche Sparten aufgefächert; je nach Branche und Ressort spricht man etwa von Kartellrechts-Compliance, Datenschutz-Compliance, Kapitalmarkt-Compliance und anderem mehr.
Personen

Alexander Wilhelm Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Bristol; 2009 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2010 Magister Juris; 2011 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2016 Promotion; Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mainz; 2023 Habilitation; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Bonn und Tübingen.