Rechtswissenschaft
Clemens Latzel
Die Arbeitsschuld ist keine absolute Fixschuld!
Zum Rechtsrahmen der Nacharbeitspflicht
Jahrgang 221 (2021) / Heft 6,
S. 881-922 (42)
Publiziert 18.01.2022
Die vom Arbeitnehmer geschuldete Hauptleistung (Arbeitsschuld) ist in aller Regel keine absolute Fixschuld. Durch Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonten und Gleitzeit, insbesondere im Homeoffice) wird nur deutlich, was bei genauer Betrachtung ohnehin der Regelfall ist: Ausgefallene Arbeit kann nachgeholt werden – selbst bei streng zeitgebundenen Tätigkeiten (Schichtarbeit). Das Arbeitsschuldrecht ist endlich an diesem Normalfall auszurichten und die Nacharbeitspflicht zu konturieren. Aus Vereinfachungsgründen werden hierbei Fragen der Schlechtarbeit ausgeblendet.