Rechtswissenschaft

Tabea Bauermeister

Die »Bezahlung« mit personenbezogenen Daten bei Verträgen über digitale Produkte

Jahrgang 222 () / Heft 3, S. 372-400 (29)
Publiziert 20.06.2022

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DOI: 10.1628/acp-2022-0015
Die neuen §§ 327 Abs. 3, 516a BGB regeln erstmalig explizit die Möglich-keit, digitale Produkte nicht nur mit einem monetären Entgelt, sondern auch mit personenbezogenen Daten zu »bezahlen«. Neben der Überlegung, wann in diesen Konstellationen überhaupt von einem Vertragsschluss auszugehen ist, stellt sich vor allem die Frage, wie diese »Bezahlung« rechtlich zu kategorisie-ren ist – ob sie eine Leistungspflicht des Verbrauchers respektive einen (klag-baren) Anspruch des Unternehmers begründet.
Personen

Tabea Bauermeister Geboren 1991; Studium der Staatswissenschaften und Rechtswissenschaft in Passau und Madrid; 2014 B.A. Governance and Public Policy/Staatswissenschaften; 2016 Erste Juristische Prüfung; wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst an der Universität Passau, dann an der Universität Leipzig; Referendariat in München, Passau und Bonn, 2020 Promotion; 2020 Zweite Juristische Prüfung.
https://orcid.org/0000-0003-0290-0793