Rechtswissenschaft

Julia Kraft

Die Umkehrhypothek im Zivilprozess

Jahrgang 222 () / Heft 3, S. 401-427 (27)
Publiziert 20.06.2022

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DOI: 10.1628/acp-2022-0016
Was ist eine Umkehrhypothek? Und welche zivilprozessualen Probleme sind mit ihr verbunden? Diese Fragen bilden den Gegenstand des nachfolgenden Beitrags. Sie werden in fünf Schritten beantwortet: Zunächst wird geklärt, wie eine Umkehrhypothek typischerweise in der Praxis »funktioniert« (hierzu I.). Im Anschluss ist die Umkehrhypothek in die besonderen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzesbuches für Verbraucherdarlehensverträge (§§ 491 ff. BGB) einzuordnen (hierzu II.). Sodann wird eine haftungsrechtliche Besonderheit der Umkehrhypothek – die vertragliche Haftungsbeschränkung auf die Wohnimmobilie – näher beleuchtet (hierzu III.) sowie die Frage beantwortet, wie sich diese Haftungsvereinbarung auf die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung auswirkt (hierzu IV.). Dabei wird sich zeigen, dass die vertragliche (gegenständliche) Haftungsbeschränkung und ihre prozessuale Umsetzung zwar eine Überschuldung des Verbrauchers verhindern können, der Verbraucherschutz aber gleichwohl unvollendet bleibt.
Personen

Julia Kraft Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, der Université de Genève und der LMU München; 2005 Promotion (Universität Bayreuth); Richterin (Landgericht Amberg); Staatsanwältin (Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth); Referentin für Europäisches Gesellschaftsrecht, Konzern- und Umwandlungsrecht am Bundesministerium der Justiz, Berlin; Notarvertreterin beim Notariat Weinheim; 2013 Ernennung zur Justizrätin; wissenschaftliche Referentin am Deutschen Notarinstitut, Würzburg; 2015 LL.M. (KU Leuven); wissenschaftliche Mitarbeiterin (in Nebentätigkeit) am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, HHU Düsseldorf; 2022 Habilitation (HHU Düsseldorf).