Rechtswissenschaft

Siegfried Broß

Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht im europäischen Integrationsprozess – verfassungsrechtliche Perspektive

Jahrgang 6 () / Heft 1, S. 89-105 (17)

Zwischen dem EPÜ und dem EU-Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitspatents und eines Einheitlichen Patentgerichts besteht ein »Komplementärverhältnis«. Dieses beruht darauf, dass das EU-Übereinkommen bezüglich einer Patentanmeldung an deren Schicksal im Verfahren vor dem EPA anknüpft. Durch diese Teilintegration des EPÜ in das EU-Übereinkommen werden alle nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehenden vertraglichen Vereinbarungen übernommen. Das gilt vor allem für die Ausgestaltung des Rechtsschutzes in institutioneller und formeller Hinsicht.
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