Rechtswissenschaft

Krzysztof Riedl

Natural Obligations in Comparative Perspective

Jahrgang 85 () / Heft 2, S. 402-433 (32)
Publiziert 15.04.2021

Die Naturalobligation in vergleichender Perspektive. – Die Naturalobligation (obligatio naturalis) ist ein Rechtsinstitut, das auf das römische Recht zurückgeht. In Rechtssystemen, die auf der römischen Rechtskultur basieren, gibt es daher ähnliche Lösungen für das Verständnis des Begriffs einer Naturalobligation an sich als auch für deren einzelne Erscheinungsformen. Im vorliegenden Aufsatz wird der Frage nachgegangen, ob es sich in diesen Rechtssystemen um das gleiche Rechtsinstitut handelt oder aber um unterschiedliche Rechtsinstitute, die nur einen gemeinsamen Namen haben. Der Beitrag setzt sich mit unterschiedlichen Ansätzen (Regelungsmodellen) auseinander, die in den gegenwärtigen Rechtssystemen verwendet werden. Anschließend konzentriert sich die rechtsvergleichende Analyse auf drei grundsätzliche Aspekte von Naturalobligationen: die Rechtskonstruktion (Definition), den Fallkatalog und die rechtliche Wirksamkeit. Auf der Konstruktionsebene werden zwei wesentliche Modelle von Naturalobligationen unterschieden und dargestellt, und zwar das Schuldmodell und das Kausalitätsmodell. Die Analyse zeigt, dass es zwischen den einzelnen Modellen mehr Ähnlichkeiten als Unterschiede gibt. Naturalobligationen können somit als ein universales Rechtsinstitut betrachtet werden.
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