Rechtswissenschaft

Ronny Hauck, Baltasar Cevc

Patentschutz für Systeme Künstlicher Intelligenz?

Jahrgang 11 () / Heft 2, S. 135-169 (35)
Publiziert 23.08.2019

Künstliche Intelligenz (»KI«) ist eines der dynamischsten Technologiefelder überhaupt. Die Einsatzmöglichkeiten scheinen grenzenlos zu sein – die damit erzielbaren Umsätze auch. Es kann daher nicht verwundern, dass Entwickler ihre Systeme umfassend schützen wollen, und zwar konkret durch Patentierung. Dies erscheint jedoch nicht unproblematisch, denn solche Systeme basieren auf hochentwickelten Algorithmen und mathematischen Modellen. Genau mit diesen Phänomenen tut sich das Patentrecht aber traditionell schwer. Es ist bereits fraglich, ob insoweit überhaupt Erfindungen auf dem Gebiet der Technik i. S. v. § 1 Abs. 1 PatG vorliegen. Dabei handelt es sich keineswegs um ein rein nationales oder europäisches Problem. Auch in den USA wird zunehmend über die Patentfähigkeit von KI-Systemen debattiert. Der Beitrag arbeitet heraus, auf welche Kriterien es bei der Patentierbarkeit ankommt und, sollte KI-Systemen ein Patentschutz insgesamt oder zumindest teilweise verwehrt sein, welche alternative Schutzmöglichkeiten in Frage kommen.
Personen

Ronny Hauck Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen; 2004 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2007 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2008 Promotion; 2014 Habilitation an der Universität Augsburg; 2014/2015 Lehrstuhlvertretungen an der Universität München sowie am Karlsruher Institut für Technologie.

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