Rechtswissenschaft

Horst Eidenmüller

Recht und Ökonomik des Extremsport-Sponsorings in vergleichender Perspektive

Jahrgang 85 () / Heft 2, S. 273-325 (53)
Publiziert 15.04.2021

Dieser Beitrag untersucht Recht und Ökonomik des Extremsport-Sponsorings in vergleichender Perspektive. Dem Beitrag liegen 40 strukturierte Interviews mit gesponsorten Athleten aus verschiedenen Common-Law- und Civil-Law-Rechtsordnungen zugrunde. Es wird gezeigt, dass die derzeitige Vertragspraxis unausgewogen und ineffizient ist. Sie verleitet die Athleten dazu, unangemessen hohe Risiken einzugehen. Zudem gibt es Möglichkeiten, die Kooperationsrente im Vergleich zum Status quo deutlich zu erhöhen. Es wird ferner gezeigt, dass Sponsorenfirmen erhöhte und unabdingbare Sorgfaltspflichten gegenüber jungen und/oder unerfahrenen Athleten treffen. Insbesondere sollten solche Athleten nicht durch Bonussysteme in ihrem Risikoverhalten beeinflusst werden. Die Sorgfaltspflichten eines Sponsors nach Vertrags- und/oder Deliktsrecht werden auch durch den Grad der Kontrolle, die ein Sponsor ausübt, und die wirtschaftliche Abhängigkeit des Athleten von ihm bestimmt. So lässt sich ein fein abgestimmtes Regulierungssystem schaffen, das – anders als die Dichotomie von unabhängigem Auftragnehmer und abhängigem Arbeitnehmer – differenzierende Lösungen im Einzelfall ermöglicht.
Personen

Horst Eidenmüller Born 1963; Statutory Professor for Commercial Law at the University of Oxford and a Professorial Fellow of St. Hugh's College, Oxford.