Rechtswissenschaft

Eva Inés Obergfell

Studieren in der Wissensgesellschaft: Urheberrecht contra Studium und Lehre?

Jahrgang 10 () / Heft 3, S. 261-272 (12)

Die spannende Frage, ob durch das UrhWissG das Urheberrecht an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft angepasst wird, wie es der Gesetzestitel verspricht, war Gegenstand des 4. Josef Kohler-Symposions in Berlin. Wissen kann heute anders, insbesondere über die Informationsquelle Internet und via Intranet verfügbar gemacht werden. Was bedeutet dies für Studium und Lehre? Mit der Antwort auf diese Frage ist gleichsam der Maßstab umrissen, anhand dessen die regulatorische Wirkmächtigkeit der Urheberrechtsreform 2017 exemplarisch für den Bereich der Hochschullehre überprüft werden kann. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Hauptprobleme der für Studium und Lehre im Zentrum stehenden Neuregelung in § 60a UrhG (unter grundsätzlicher Ausklammerung von § 60e Abs. 4 und 5 UrhG) und greift einige wesentliche Aspekte heraus, vor allem die Frage des erlaubten Umfangs der Nutzungen und der Bereichsausnahmen, die Frage des Lizenzvorrangs und die Vergütungsfrage.
Personen

Eva Inés Obergfell ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin.