Rechtswissenschaft

Tilman Bezzenberger

Vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers

Jahrgang 222 () / Heft 4-5, S. 461-499 (39)
Publiziert 11.01.2023

39,00 € inkl. gesetzl. MwSt.
Artikel PDF
Wenn ein Bürgschaftsgläubiger vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten gegenüber dem Bürgen verletzt, kann der Bürge sich von der Bürgschaft lossagen, sei es durch Arglistanfechtung (§§ 123, 142 Abs. 1 BGB) oder im Wege des Naturalschadensersatzes aus culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB). Inwieweit vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers bestehen, ist allerdings alles andere als klar. Es gibt hierzu interessante Rechtsprechung, aber oberhalb der Einzelfallebene sind die Begründungszusammenhänge dünn.
Personen

Tilman Bezzenberger Keine aktuellen Daten verfügbar.