Rechtswissenschaft

Paul Dürr

Corporate Digital Responsibility

Digitale Unternehmensverantwortung zwischen Rechtsverbindlichkeit und Selbstregulierung

Jahrgang 13 () / Heft 2, S. 165-187 (23)
Publiziert 28.05.2021

Der Beitrag beleuchtet das Verantwortungskonzept der Corporate Digital Responsibility (CDR). Dabei werden zunächst die Parallelen und Unterschiede zum Konzept der Corporate Social Responsibility aufgezeigt. Ein anschließender Blick auf die Struktur der digitalen Unternehmensverantwortung zeigt, dass es im digitalen Kontext zu einer Privatisierung der Normsetzung kommt: Neben klassische Regulierungsansätze treten zunehmend soft law-Instrumente, Mechanismen der Selbstregulierung und privatautonome Gestaltungsformen. Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Verantwortungsstrukturen wird ein weites Begriffsverständis für CDR vorgeschlagen. Danach ist CDR als graduelles Verantwortungskonzept zu verstehen, das von freiwillig bis sanktionsbewehrt ein breites Spektrum normativer Verbindlichkeit abdeckt. Schließlich schlägt der Beitrag drei Funktionen vor, die ein (rechtswissenschaftliches) CDR-Konzept erfüllen kann: Es kann einen Beschreibungsmaßstab für normative Veränderungen liefern. Von ihm können Impulse für neue Verantwortungsstrukturen ausgehen. Und es kann dabei helfen, die Verlagerung der Normsetzung kritisch zu hinterfragen und (verfassungs)rechtliche Grenzen aufzuzeigen.
Personen

Paul Dürr Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und der Universidad Autónoma de Madrid; Wissenschaftliche Mitarbeit am Weizenbaum Institut für die vernetzte Gesellschaft in Berlin und Forschungsaufenthalt an der Universität Haifa; Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin; Rechtsanwalt in Berlin.
https://orcid.org/0000-0003-4008-1856