Law
BGH, Urteil v. 9. 5. 2018 – VIII ZR 26/17 (OLG Stuttgart)
Volume 73 (2018) / Issue 18, pp. 890-897 (8)
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass nach wirksamer Ausübung des Minderungsrechts ein Übergang des Käufers auf großen Schadensersatz (statt der Leistung) wegen desselben Mangels nicht mehr möglich ist. David Markworth (JZ 2018, 897) kritisiert die Annahme der Bindung des Käufers an eine Entscheidung zum Festhalten am Vertrag: Weder Wortlaut und Systematik des Gesetzes, die Ausführungen zu § 325 BGB durch den Senat noch schützenswerte Interessen des Verkäufers stünden einem Übergang von der Minderung zum Schadensersatzverlangen prinzipiell entgegen.