Law
Bürgerliches Recht. Verwaltungsrecht
Volume 71 (2016) / Issue 21, pp. 1067-1069 (3)
Der BGH hat eine Rechtsbeschwerde zurückgewiesen, die auf die – zuvor behördlich und instanzgerichtlich abgelehnte – Eintragung von »inter« oder »divers« bei der Angabe des Geschlechts im Geburtenregister abgezielt hatte. Judith Froese (JZ 2016, 1069) hält – anders als der Senat – grundrechtliche Erwägungen trotz der nur deklaratorischen Bedeutung der Eintragung für notwendig und erörtert Gestaltungsoptionen des Gesetzgebers.