Law

Andrea Kießling

Masernimpfpflicht für Kita-Kinder

BVerfG, Beschluss v. 21. 7. 2022 – 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20.

Section: Anmerkung: Verfassungsrecht
JuristenZeitung (JZ)

Volume 77 () / Issue 18, pp. 896-898 (3)
Published 09.09.2022

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Das BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes, nach denen Kinder, die in bestimmten Einrichtungen – insbesondere Kindertagesstätten – betreut werden, einen Immunschutz gegen Masern nachweisen müssen, zurückgewiesen. Andrea Kießling kritisiert – neben anderen Unschärfen in der Begründung -, dass das Gericht mit einem Satz die Angemessenheit der damit faktisch zugleich bewirkten Pflicht zur Impfung gegen Mumps und Röteln bejaht: Ob es für diese faktische Impfpflicht einen legitimen Zweck gibt, prüft das Gericht nicht.
Authors/Editors

Andrea Kießling Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft in Münster; Referendariat am LG Essen; 2012 Promotion (Bochum); 2021 Habilitation (Bochum); seit 2022 Professorin für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.