Law

BGH, Urteil v. 28. 1. 2020 – VI ZR 92/19 (LG Berlin).

Section: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
JuristenZeitung (JZ)

Volume 75 () / Issue 9, pp. 468-472 (5)
Published 04.05.2020

article PDF
Free Content
Der VI. Zivilsenat des BGH lehnt eine Beweislastumkehr für die Schadensursächlichkeit ab, wenn der Arzt seine Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten verletzt. Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage der Kostenübernahme durch die (private) Krankenversicherung. Christian Katzenmeier und Tobias Voigt (JZ 2019, 472) erörtern die Möglichkeit einer restriktiveren Auslegung des § 630c Abs. 3 Satz 1 BGB hinsichtlich des Umfangs der Informationspflicht, stimmen der Ablehnung einer Beweislastumkehr im Ergebnis zu und erörtern die Frage des Schadens sowie Lösungsalternativen zur Beweislastverteilung.
Authors/Editors

No current data available.
Reviews to

The review deals with:

Der VI. Zivilsenat des BGH lehnt eine Beweislastumkehr für die Schadensursächlichkeit ab, wenn der Arzt seine Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten verletzt. Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage der Kostenübernahme durch die