Joachim Lege
30 Jahre Nassauskiesung Wie das BVerfG die Dogmatik zum Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG revolutioniert hat
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Eigentum ist, neben Freiheit und Gleichheit, das dritte zentrale Grundrecht. Das Grundgesetz »gewährleistet« es in Art. 14 GG. Was mit dieser Gewährleistung gemeint ist, kann allerdings streitig werden. Darf - zum Beispiel - der Eigentümer grundsätzlich und gleichsam von Natur aus sein Grundstück bebauen? Muss er es - zum Beispiel - ohne Entschädigung dulden, wenn sein Grundstück unter Natur- oder Denkmalschutz gestellt wird und er es hernach nicht mehr so nutzen kann, wie er will? Schließlich: Wer soll darüber letztlich entscheiden? Das BVerfG hat, um diese Fragen konsistent zu beantworten, vor 30 Jahren gegen die damals ganz h.M. eine völlig neue Dogmatik durchgesetzt. Reste der alten Dogmatik halten sich jedoch bis heute.