
Armin Heßelschwerdt
Servus communis und Noxalhaftung Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentümliche Erfindung der Römer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentümer zwischen einer Bußzahlung und der Übereignung des Täters an den Geschädigten wählen. Armin Heßelschwerdt untersucht erstmals monographisch die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht.
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