Johannes Kruse
§ 313 BGB in Zahlen
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- 10.1628/acp-2024-0003
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Das 20-jährige Kodifikationsjubiläum und die krisenbedingte Hochkonjunktur von § 313 BGB nimmt der vorliegende Beitrag zum Anlass, eine bestehende Forschungslücke zu schließen: Mittels einer computergestützten Analyse und unter Anwendung von eigens zu diesem Zweck programmierten Algorithmen werden alle Entscheidungen des BGH zu 313 BGB (230 Entscheidungen) sowie sämtliche BGH-Entscheidungen, auf die Erstere in Bezug auf § 313 BGB verweisen (200 Entscheidungen), im Volltext einer umfassenden Inhaltsanalyse unterzogen. Auf dieser Grundlage wird die BGH-Rechtsprechung nicht nur auf unterschiedliche Weise vermessen (Entwicklung im Zeitverlauf, Erfolgsquote, Rechtsgebiete, Art der Vertragsstörung, einflussreichste Richter oder am häufigsten zitierte Kommentierungen), sondern insbesondere ein evidenzbasierter Beitrag zur zivilrechtlichen Dogmatik vorgelegt. So wird etwa gezeigt, dass der BGH in seinen Corona-Entscheidungen einem singulären Modus richterlichen Begründens folgt. Die weiterhin konzipierte Taxonomie objektiver Risikoverteilungskriterien ermöglicht ein tieferes Verständnis der Handhabung des Unzumutbarkeitskriteriums durch den BGH und trägt damit zur Prognostizierbarkeit der Rechtsprechung bei.