Susanne Heinemeyer
§ 817 BGB und das römische Recht
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Obwohl der gesellschaftliche und technische Wandel stetig voranschreitet und immer wieder auch gesetzgeberische Neuerungen nach sich zieht, gibt es immer noch grundlegende rechtliche Fragestellungen, für die sich die römische Rechtsgeschichte fruchtbar machen lässt. Dies soll anhand moderner Anwendungsfälle des § 817 BGB gezeigt werden. Es sei freilich vorausgeschickt, dass hier weder das ganze Bereicherungsrecht behandelt noch alle bereicherungsrechtlichen Fragen gelöst werden können. Vielmehr soll an einem begrenzten Komplex gezeigt werden, dass und wie die römische Rechtsgeschichte für Fragen des geltenden Rechts herangezogen werden kann.