Sonja Dieckmann
§ 817 S. 2 BGB als Fall zurechenbarer Vermögensentscheidung
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- 10.1628/acp-2021-0036
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§ 817 S. 2 BGB ist ein »Dauerthema« im juristischen Schrifttum. Wohl keine Norm hat in den letzten Jahren im Bereich des Zivilrechts so polarisiert wie die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB. Die Norm sieht sich seit jeher erheblicher dogmatischer und rechtspolitischer Kritik ausgesetzt und wird als Fremdkörper im Bereicherungsrecht angesehen. Sie wird dabei oftmals als ein Relikt aus vergangenen Zeiten aufgefasst, das ohne tragfähiges Fundament in die Gegenwart hineinragt.