Peter Tochtermann
A judge's practical perspective on the proportionality of injunctions in patentinfringement disputes
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- 10.1628/zge-2019-0024
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Der vorliegende Beitrag untersucht aus der Perspektive eines mit Patentverletzungsverfahren betrauten Richters, inwieweit die derzeitige Regelung in § 139 Abs. 1 PatG abgeändert und ein Verhältnismäßigkeitserfordernis in die Norm aufgenommen werden sollte. Vor dem Hintergrund aktueller Prozessserien in der Telekommunikations- sowie in der Automobilbranche analysiert der Beitrag, ob bereits nach geltendem Recht der Erlass einer Unterlassungsanordnung unter einem generellen Verhältnismäßigkeitsvorbehalt steht. Dies wird in dem Beitrag im Grundsatz bejaht, indes herausgearbeitet, dass bislang in der Rechtsprechung noch keine Fälle zu entscheiden waren, in denen von Beklagtenseite ausreichender Sachvortrag hierzu geleistet worden wäre. Der Beitrag wägt die Vor- und Nachteile einer Gesetzesänderung für den Patentstreitort Deutschland ab und erörtert insbesondere, ob sich eine Lösung auf der Ebene der Vollstreckbarkeit erstinstanzlicher Entscheidungen anbieten könnte. Der Beitrag warnt jedoch vor einem voreiligen Vorgehen, das unter Umständen zwar den Interessen einzelner Industriebranchen entsprechen, den Interessen anderer Industriezweige und der Leistungsfähigkeit des Patentgerichtsstandorts Deutschland insgesamt aber zuwiderlaufen könnte. Vor dem Hintergrund einer beachtlichen Aussetzungsquote in Patentverletzungsverfahren vor den erstinstanzlichen Gerichten plädiert der Beitrag für ein zurückhaltendes und wohl erwogenes Vorgehen.