Cover von: Abstoßend, gefährlich, sozialschädlich? Zur Unbestimmtheit der Sittenwidrigkeitsklausel des § 228 StGB
Christine Morgenstern

Abstoßend, gefährlich, sozialschädlich? Zur Unbestimmtheit der Sittenwidrigkeitsklausel des § 228 StGB

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 72 (2017) / Heft 23, S. 1146-1156 (11)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X15065954461118
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
§ 228 StGB bzw. die Vorgängernorm § 226a StGB verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG und ist daher verfassungswidrig – diese Auffassung wird schon seit den 1960er Jahren vertreten. Durchgesetzt hat sie sich nicht. Zumeist wird angenommen, die Formulierung, die Tat sei nur »rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt'', könne verfassungskonform ausgelegt werden. Dass die Norm aber verfassungsrechtlich nicht zu retten ist, will der Beitrag anhand neuerer Rechtsprechung und moderner Entwicklungen der körperlichen Selbstentfaltung zeigen.