Allgemeine Geschäftsbedingungen im Anwendungsbereich von § 134 BGB und § 307 BGB
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- 10.1628/jz-2025-0010
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Gesetzliche Verbote, die AGB betreffen, sind nicht nur im Rahmen von § 134 BGB relevant, sondern können nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB auch zu der Unwirksamkeit von AGB führen. Vor allem wegen der materiellen und prozessualen Unterschiede der beiden Regelungsbereiche ist fraglich, ob und unter welchen Voraussetzungen sie jeweils anwendbar sind. Dazu ist auch das Verhältnis der Normen - unter Berücksichtigung der allgemeinen Derogationsregeln und des Unionsrechts - klärungsbedürftig. Der vorliegende Beitrag widmet sich diesen Themen wohl erstmals vertieft.