Martin Schermaier
Amazons »A-bis-z-Garantie«: Kleiner als gedacht?
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- 10.1628/jz-2020-0325
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Am 1. April 2020 fällte der VIII. Zivilsenat des BGH ein für den Internetriesen Amazon günstiges Urteil (JZ 2020, 1014, in diesem Heft), ohne dass Amazon Partei des Verfahrens gewesen wäre. Es ging um die so genannte »A-bis-z-Garantie« für einen Käufer, der auf Amazon Marketplace mit einem Drittanbieter kontrahiert hatte. Wie in den zu PayPals »Käuferschutz« gefällten Urteilen kommt er auch in diesem zu dem Ergebnis, dass die gewährte Garantie keinen Einfluss auf die zwischen den Parteien des Kaufvertrags bestehenden Ansprüche habe. Anstatt an Amazon verweist der BGH den enttäuschten Verkäufer wieder an den Käufer. Eine Überprüfung der Entscheidung fördert nicht nur methodische Defizite zutage, sondern schürt den Verdacht, dass der BGH die wirtschaftlichen Interessen und die kautelaren Strategien des Internetunternehmens falsch eingeschätzt hat.