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Cover von: An welche Normen ist der Richter gebunden?
Patrick Hilbert

An welche Normen ist der Richter gebunden?

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 68 (2013) / Heft 3, S. 130-136 (7)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13581593763649
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268813X13581593763649
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Beschreibung
Die Bindung der Judikative an »Gesetz und Recht« gemäß Art. 20 Abs. 3 GG lässt sich als eine umfassende Rechtsbindung verstehen, die auch hinsichtlich individueller Rechtsnormen aus privatrechtlichen Verträgen, Verwaltungsakten und Gerichtsentscheidungen sowie Innenrecht besteht. Da sich für die unterschiedlichen Rechtsformen verschiedene Arten von Bindungen ausweisen lassen, ergibt sich ein Bild umfassender, aber differenzierter Rechtsbindung.