Bernhard Ulrici
Anerkennung und Vollstreckung nach Brüssel Ia
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Seit dem 10. 1. 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) in 27 EU-Mitgliedstaaten sowie mittelbar auch im Verhältnis zu Dänemark und ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I-VO). Sie hat Neuerungen insbesondere für Anerkennung und Vollstreckung gebracht, welche nebst der als siebenter Abschnitt ins elfte Buch der ZPO eingestellten nationalen Durchführungsvorschriften inzwischen seit rund einem Jahr gelten. Nachdem peu à peu auch die Neuauflagen der Standardwerke zum europäischen Zivilverfahrensrecht das neue Recht behandeln besteht Anlass zu einem Überblick über die neuen Regelungen und erste Zweifelsfragen.