Joachim Lege
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- 10.1628/002268816X14598496295627
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Der zu besprechende Beschluss des BVerfG1 führt ins Zentrum des deutschen »Gesundheitssystems«, nämlich in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und dort zu der Frage: Wer entscheidet darüber (und wie), ob die oder der Versicherte gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf Ersatz von Kosten für Heilbehandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel etc. hat? Das BVerfG scheint insoweit die bestehende Rechtslage für verfassungsrechtlich fragwürdig zu halten (I). Trotzdem will das Gericht offenbar verhindern, dass seine eigene, recht kühne Korrektur vom 6. 12. 2005 (daher »Nikolaus-Beschluss«) überdehnt wird (II).