Haimo Schack
Anmerkung
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 1,
S. 44-46
(3)
Publiziert 16.05.2018
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- 10.1628/002268818X15120391774843
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Der VI. Zivilsenat des BGH erklärt den Geldentschädigungsanspruch nach einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erst dann für vererblich, wenn er dem Opfer rechtskräftig zugesprochen worden ist. Haimo Schack (JZ 2018, 44) hält das für in mehrfacher Hinsicht wertungswidersprüchlich und für einen krassen Fall von Altersdiskriminierung.