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Gabriele Kett-Straub

Anmerkung

Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 73 (2018) / Heft 2, S. 101-104 (4)
Publiziert 16.05.2018
DOI 10.1628/002268818X15132624257124
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  • 10.1628/002268818X15132624257124
Beschreibung
Der BGH beharrt entsprechend seiner inzwischen ständigen Rechtsprechung auf dem Nebeneinander von lebenslanger Freiheitsstrafe und fakultativer Anordnung der Sicherungsverwahrung. Gabriele Kett-Straub (JZ 2018, 101) hält dies für nicht überzeugend, auch wenn sich der Senat nicht mehr allein auf das Wortlautargument (§ 66 StGB) verlässt, sondern immer mehr Begründungsansätze für seine Ansicht bemüht.