Rechtswissenschaft
Rike Sinder
Anthropozänes Verfassungsrecht als Antwort auf den anthropogenen Klimawandel
Besprechung von BVerfG, Beschluss v. 24. 3. 2021 – 1 BvR 2656/18 u. a.
Jahrgang 76 (2021) / Heft 22,
S. 1078-1087 (10)
Publiziert 11.11.2021
Das BVerfG (teilweise abgedruckt in JZ 2021, 1113 in diesem Heft) hat den Gesetzgeber in einer ebenso überraschenden wie innovativen Entscheidung verpflichtet, die Verminderung der CO2-Emissionen nicht auf die lange Bank zu schieben. Hierfür bemühte es gleich zwei neue dogmatische Figuren: Die »intertemporale Freiheitssicherung« sowie die »eingriffsähnliche Vorwirkung«. Zugleich wurde das Pariser Klimaziel verfassungsrechtlich verankert. Damit hebt das BVerfG ein veritables Klimaschutzverfassungsrecht aus der Taufe, das verfassungsrechtliches Raum-, Zeit- und Risikodenken neu vermisst.