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Arbeitsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 69 (2014) / Heft 18, S. 902-905 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X14083746250991
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X14083746250991
Beschreibung
Der Entscheidung des BAG zufolge ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Nutzung eines dienstlich eingerichteten E-Mail Accounts durch einen Betriebsratsangehörigen für die Mobilisierung von Arbeitnehmern zum Arbeitskampf zu dulden. Detlev W. Belling (JZ 2014, 905) kritisiert, dass der Unterlassungsanspruch vorrangig nicht über die Eigentumsverletzung, sondern gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zu begründen gewesen wäre.