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Arbeitsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 19, S. 958-961 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X15035887000324
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Die Entscheidung des BAG dreht sich um die Frage, ob die Funktion »Besucher-Beiträge« im Facebook-Profil eines Unternehmens eine »technische Einrichtung zur Überwachung« von Arbeitnehmern ist und daher ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht. Matthias Jacobs und Tino Frieling (JZ 2017, 961) kritisieren die Konturenlosigkeit des Tatbestands von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in der Rechtsprechung des BAG. Die Frage, ob der individualrechtliche Schutz der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern betriebsverfassungsrechtlich flankiert werden muss, sei durch den Gesetzgeber zu beantworten.
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