Mattias Wendel
Asylrechtlicher Selbsteintritt und Flüchtlingskrise Zugleich ein Beitrag zu den Grenzen administrativer Entscheidungsspielräume im Mehrebenensystem
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Das Dublin-System soll eine klare und faire Zuständigkeitsordnung für die Prüfung von Asylanträgen errichten. In der Flüchtlingskrise fallen normativer Anspruch und Wirklichkeit indes weit auseinander. Gleichwohl belässt »Dublin« Raum für Flexibilität: Ein an sich unzuständiger Mitgliedstaat kann die Sachprüfung im Wege des Selbsteintritts vornehmen. Hiervon hat Deutschland jüngst weitreichend Gebrauch gemacht. Der Beitrag leuchtet Grund und Grenzen dieses Ermessens im Mehrebenensystem aus. Eine generalisierte Ausübung des Selbsteintritts droht jedenfalls dort an Grenzen zu stoßen, wo substanzielle Grundentscheidungen allein der Exekutive überantwortet oder als nationaler Alleingang gestaltet werden.