Giesela Rühl
Auf dem Weg zu einem europäischen Handelsgericht?
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Die Aussicht auf den Brexit hat in den europäischen Markt für Justizdienstleistungen Bewegung gebracht. In der Hoffnung, großvolumige Streitigkeiten von London auf den europäischen Kontinent zu locken, haben zahlreiche Länder, darunter Deutschland, Maßnahmen ergriffen, die ihre Gerichte für die Beilegung internationaler Streitigkeiten attraktiver machen sollen. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass einzelne nationale Reformen den Wegfall des übermächtigen Justizstandortes London werden kompensieren können. Im Folgenden wird deshalb untersucht, ob die EU die Initiativen der Mitgliedstaaten durch die Errichtung eines europäischen Handelsgerichts, eines European Commercial Court, ergänzen sollte.