Andreas M. Fleckner
Aufhebung eines Börsengeschäftes mittels privatrechtsgestaltenden Verwaltungsaktes
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- 10.1628/jz-2021-0193
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Börsen sind in Deutschland teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Verträge, die an den Börsen geschlossen werden, unterliegen im Ausgangspunkt jedoch dem allgemeinen Zivil- und Handelsrecht. Aus diesem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rahmen und privatrechtlichen Verträgen ergeben sich immer wieder interessante Wechselwirkungen. Über eine dieser Wechselwirkungen hatte jetzt der BGH zu entscheiden (JZ 2021, 575, in diesem Heft): Welche vertraglichen Folgen hat es für die Handelsteilnehmer und ihre Auftraggeber, wenn ein Börsengeschäft mittels hoheitlicher Verfügung aufgehoben wird?