Kai-Oliver Knops
Aufklärungs- und Beratungspflichten über Innenprovisionen im Restschuldversicherungsvertrieb
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- 10.1628/jz-2020-0019
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Bei der Gewährung von Darlehen wirken Banken nicht selten auf den Abschluss einer Restschuldversicherung hin. Dass gegebenenfalls (mitzufinanzierende) Innenprovisionen an die Banken in zum Teil exorbitanter Höhe fließen, ist den Darlehensnehmern regelmäßig nicht bewusst. Zwar liegt schon seit Frühjahr 2019 der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen vor, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch ins Stocken geraten. Jedenfalls ab einer gewissen Größenordung der Provision – so wird im Folgenden begründet – ist der Irreführung von Kunden, die auch die Neutralität der Beratungsleistung betrifft, durch eine Aufklärungspflicht der Banken zu begegnen.